Schutz vor Betrug und Identitätsmissbrauch
3. Weiterführende Erklärungen
3.5. Sexting
Sexting bezieht sich auf den Austausch von intimen, sexuell expliziten Nachrichten, Bildern oder Videos über das Internet. Selbstverständlich kann das einvernehmlich zwischen den beteiligten Personen stattfinden. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Sexting unerwünschte Folgen hat und/oder auch strafbar ist. Hier sind einige Beispiele:
- Sextortion: Betrüger können Sexting-Nachrichten oder -Bilder nutzen, um ihre Opfer zu erpressen. Sie drohen damit, die intimen Inhalte zu veröffentlichen oder an Freunde und Familie zu schicken, es sei denn, das Opfer zahlt Geld oder erfüllt ihre Forderungen.
- Verbreitung ohne Einwilligung: In einigen Fällen teilt eine Person, die an Sexting beteiligt war, die erhaltenen intimen Inhalte ohne Zustimmung der anderen Person. Dies kann zu peinlichen oder schädigenden Situationen führen und die Privatsphäre und das Wohlbefinden der Betroffenen verletzen.
Eine derartige Verbreitung ist strafbar, ebenso wie die Verbreitung von expliziten Inhalten von Minderjährigen.
Bedenken Sie in diesem Zusammenhang mögliche Risiken. Vor allem, dass Sie die Kontrolle über im Internet geteilte Inhalte verlieren.