Die DSGVO

1. Rechte der Betroffenen (Nutzer:innen)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzgesetzgebung, die in der Europäischen Union (EU) gilt und den Schutz personenbezogener Daten regelt. Die DSGVO gewährt den Betroffenen verschiedene Rechte, um die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu behalten. Hier ist eine Zusammenfassung dieser Rechte:

  1. Recht auf Information: Die DSGVO legt fest, dass Betroffene das Recht haben, klare und verständliche Informationen darüber zu erhalten, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

  2. Recht auf Zugang: Personen haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und wenn dies der Fall ist, Zugang zu diesen Daten zu verlangen. Die Unternehmen müssen eine Kopie der Daten zur Verfügung stellen, die sie über eine Person gespeichert haben.

  3. Recht auf Berichtigung: Wenn personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben die Betroffenen das Recht, eine Berichtigung dieser Daten zu verlangen. Dies beinhaltet auch das Recht, fehlende Informationen zu ergänzen.

  4. Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Unter bestimmten Umständen können Betroffene das Recht haben, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt.

  5. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene haben in bestimmten Fällen das Recht, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken. Wenn die Verarbeitung eingeschränkt ist, dürfen die Daten nur noch in begrenztem Umfang gespeichert und verarbeitet werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit: Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den ursprünglichen Verantwortlichen zu übermitteln.

  7. Recht auf Widerspruch: Wenn personenbezogene Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeitet werden, können Betroffene unter bestimmten Umständen Widerspruch gegen diese Verarbeitung einlegen. Es liegt dann in der Verantwortung des Unternehmens, nachzuweisen, dass zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

  8. Recht auf nicht ausschließlich automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling: Personen haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies schließt das Recht ein, Informationen über die Logik der automatisierten Entscheidungsfindung und deren Tragweite zu erhalten.