Schutz vor Betrug und Identitätsmissbrauch

3. Weiterführende Erklärungen

3.1. Impressum

In Österreich gilt auf Grund mehrerer gesetzlicher Bestimmungen eine sogenannte "Impressumspflicht" für Websites.
Anhand des Impressums können Sie Rückschlüsse auf die Vertrauenswürdigkeit einer Website ziehen. Oft befindet sich der Link zum Impressum am unteren Ende der Webseiten.
Denn im Impressum müssen Informationen zur Website bekanntgegeben werden. Bei kommerziellen Websites mit Online-Shop müssen z. B. folgende Informationen angegeben werden:

  • Name der Online-Shop-Betreiberin/des Online-Shop-Betreibers oder ihre/seine Firma
  • Die geografische Anschrift, unter der das Unternehmen niedergelassen ist
  • Angaben, aufgrund deren die Nutzerinnen/Nutzer mit der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber rasch und unmittelbar in Verbindung treten können und ihre/seine E-Mail-Adresse
  • Wenn vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht
  • Wenn die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die zuständige Aufsichtsbehörde,
  • Bei Online-Shop-Betreiberinnen/Online-Shop-Betreibern, die gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen, die Kammer, den Berufsverband oder ähnliche Einrichtungen, der die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber angehört
  • Berufsbezeichnung und Mitgliedstaat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und auch einen Zugang zu diesen Vorschriften
  • Wenn vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Standort der Gewerbeberechtigung, wenn das Unternehmen nicht im Firmenbuch eingetragen ist

Beispiele für Impressum: 

Beispiel für Impressum

 

Beispiel für Impressum